Barrierefreiheit
Stand: 3. September 2026
Die Gemeinde Edewecht ist bemüht, die Website https://klimaquartier-edewecht.de/ im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://klimaquartier-edewecht.de/.
Verantwortliche öffentliche Stelle
Gemeinde Edewecht
Die Bürgermeisterin
Fachbereich III – Klimaschutz
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
E-Mail: klimaschutz@edewecht.de
Die Gemeinde Edewecht ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird vertreten durch die Bürgermeisterin Petra Knetemann.
Inhaltlich Verantwortliche:
Petra Knetemann
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach dem derzeitigen Stand der Bewertung vollständig mit den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit vereinbar.
Bei der derzeitigen Überprüfung wurden keine bekannten Barrieren festgestellt.
Die Gestaltung der Website orientiert sich insbesondere an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Konformitätsstufe AA sowie an den für Websites relevanten Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach dem derzeitigen Stand sind keine nicht barrierefreien Inhalte bekannt.
Sollten zukünftig Barrieren festgestellt werden oder durch technische beziehungsweise redaktionelle Änderungen entstehen, werden diese geprüft und nach Möglichkeit zeitnah beseitigt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3. September 2026 erstellt.
Die Einschätzung zur Barrierefreiheit beruht auf einer Bewertung der Website zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung.
Die Erklärung wird regelmäßig sowie bei wesentlichen technischen oder inhaltlichen Änderungen der Website überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf https://klimaquartier-edewecht.de/ aufgefallen?
Haben Sie Fragen oder Hinweise zur digitalen Barrierefreiheit dieser Website oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten in einer für Sie zugänglichen Form?
Dann wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Edewecht
Fachbereich III – Klimaschutz
Rathausstraße 7
26188 Edewecht
E-Mail: klimaschutz@edewecht.de
Redaktioneller Kontakt
Vanessa Kauf
Telefon: +49 (0)4405 / 916-2021
E-Mail: kauf@edewecht.de
Die Gemeinde Edewecht wird entsprechende Hinweise prüfen und sich bemühen, bestehende Barrieren schnellstmöglich zu beseitigen oder eine geeignete barrierefreie Alternative zur Verfügung zu stellen.
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) wenden.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zur digitalen Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen außergerichtlich beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Besucheradresse:
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Postanschrift:
Postfach 141
30001 Hannover
Telefon: 0511 120-4037
Telefax: 0511 120-99-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens kann unter anderem schriftlich, per E-Mail, über das hierfür vorgesehene Online-Formular oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
Die Gemeinde Edewecht ist als Kommune eine öffentliche Stelle im Sinne des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG).
Die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen ergeben sich insbesondere aus den §§ 9a ff. NBGG in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Ziel ist es, digitale Angebote so zu gestalten, dass sie insbesondere wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind und damit möglichst unabhängig von individuellen Einschränkungen oder eingesetzten assistiven Technologien genutzt werden können.
Laufende Sicherstellung der Barrierefreiheit
Digitale Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess.
Bei der Weiterentwicklung der Website, bei technischen Änderungen und bei der Veröffentlichung neuer Inhalte wird darauf geachtet, die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit weiterhin zu berücksichtigen.
Sollten dennoch Barrieren auftreten, freuen wir uns über einen Hinweis über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten.